1. Geltung der Bedingungen
1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungenund Angaben in Prospekten, Katalogen, und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
4. Preise
4.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager Fulda, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Wenn nicht anders vereinbart gelten die im Angebot veranschlagten Leistungssätze zuzüglich der nachstehenden Zuschläge:
5. Liefer- und Leistungsziel
5.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.4. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen, es sei denn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
6. Versand und Gefahrübergang
6.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
6.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
6.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
6.4. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.
7. Gewährleistung und Haftung:
7.1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfristen betragen für mechanische und elektronische Teile 6 Monate. Ausgenommen sind Produkte, für die bereits seitens der Hersteller längere Garantiezeiten gewährt werden. In diesen Fällen geben wir die Herstellergarantie weiter.
7.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
7.3. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Die Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
7.4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem anderen von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, so können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile und die zu deren Einbau nötige Arbeitszeit nicht berechnet werden, während die Reise- und Fahrkosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
7.5. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder durch unseren Erfüllungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Wenn der Fehler im Rahmen der durch uns zu erbringenden Nachbesserung nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer statt der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
7.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
7.7. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7.8. Für Fehler und daraus entstehende Schäden in von uns installierter, gelieferter oder erstellter Software wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Insbesondere müssen Fehler in von uns erstellter Software unverzüglich angezeigt und eine angemessene Frist für eine Korrektur eingeräumt werden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.
8.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entsprechenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und uns unverzüglich benachrichtigten. Kosten und Schaden trägt der Käufer.
8.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt im Vertrag.
9. Zahlung
9.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Im Übrigen gelten die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.
9.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen, wobei die Interessen des Schuldners in angemessener Form berücksichtigt werden. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
9.3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.
9.4. Kommt Der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände benannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
10. Der Käufer
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
11. Schutz- oder Urheberrechte
11.1. Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir alleine sind berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produkts verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Beitrages für gewährte Nutzungsmöglichkeiten erstatten.
11.2. Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziff.6.4 entsprechend.
11.3. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angeliefert werden. Sofern Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden im allgemeine auch auf Kopien anzubringen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort ist Fulda. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Fulda. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Gerichtsstand ausschließlich Fulda. LAN ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Teilnichtigkeit
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
14. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot
14.1. Der Käufer kann lediglich mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer die Aufrechnung erklären. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
14.2. Der Käufer kann Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtreten.
Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Computer-L.A.N. GmbH (LAN) gelten für die SaaS-Lösungen und das Produkt LANcloud (und SeminarManager Cloud (SMC)) der LAN die folgenden besonderen Geschäftsbedingungen.
Diese AGB sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und dem Anbieter LAN geschlossenen Vertrags und gelten für die Nutzung Software as a Service (SaaS) Produkte von LAN. Im Fall von Widersprüchen gehen der Vertrag und die dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen den AGB vor.
AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Kunde auf deren Geltung hinweist und LAN ihnen nicht widerspricht.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Personen, die nicht Verbraucher sind.
2.1 LAN bietet Softwarelösungen an und stellen diese zur Nutzung über das Internet bereit (SaaS-Lösung). Der konkrete Funktionsumfang der SaaS-Lösung sowie die Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung, die auf Kundenseite erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Anwenderdokumentation. Die SaaS-Produkte von LAN können nicht lokal installiert und auch nicht auf Datenträgern oder per Download zur Verfügung gestellt werden.
2.2 Als Bestandteil der SaaS-Lösung wird Speicherplatz auf zentralen Servern zur Verfügung gestellt, auf denen die mit der SaaS-Lösung erzeugten und verarbeiteten Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden. Für die Archivierung der Daten entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde selbst verantwortlich. Das ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2.3 Nutzungsrechte und Verwertungsarten
LAN räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit für dessen eigenen Gebrauch ein.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Dem Kunden ist insbesondere nicht gestattet, Dritten die Software oder Teile davon zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. Erfüllungsgehilfen des Kunden gelten dabei nicht als Dritte.
Andere Verwertungsarten der Software sind nicht gestattet.
2.4 Die Bereitstellung der Software erfolgt über eine Internetverbindung. Übergabepunkt für die Leistungen ist der Router-Ausgang des von LAN genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet sowie Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite ist der Kunde selbst verantwortlich.
2.5 Üblicherweise ist eine SaaS-Lösung 365 Tage, 24 Stunden verfügbar, es besteht jedoch kein Anspruch hierauf. Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren oder technischen Gründen außerordentliche Wartungsarbeiten erforderlich werden, mit der Folge, dass die SaaS-Lösung in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, wird LAN nach Möglichkeit rechtzeitig mittels E-Mail an die von Ihnen genannte Adresse informieren.
Geplante Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung des Betriebs benötigen, führen wir, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist, an Werktagen zwischen 20:00 und 08:30 h durch.
Die Verfügbarkeit der SaaS-Lösung beträgt min. 99 % im Mittel eines Kalendermonats, wobei geplante und außerordentliche Wartungsarbeiten aus der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind.
2.6 Kompetentes Personal der LAN nimmt die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler der SaaS-Lösung (nachfolgend „Supportleistungen“) vor. LAN steht nicht für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern ein und übernimmt daher auch keine Garantie. „Fehler“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede vom Kunden gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit von Angebot und Anwenderdokumentation abweicht und
Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. In diesem Fall wird LAN zusammen mit dem Kunden das weitere Vorgehen abstimmen.
2.7 Der Kunde muss auftretende Fehler unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems melden. Die Meldung ist unverzüglich über das Supportformular bei LAN zu melden. Das Supportformular kann über das Internet aufgerufen werden. Der aktuelle Zugang kann aus der Software selbst, die Homepage von LAN, telefonisch bei LAN erfragt werden oder über das Online-Hilfe-Portal zur Anwendung erreicht werden. LAN ist zur Entgegennahme von Fehlermeldungen montags – freitags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.
2.8 Bei Fehlermeldungen wird LAN so schnell wie möglich reagieren, spätestens aber nach 96 Stunden eine Rückmeldung geben. Weitere Reaktionszeiten werden nicht garantiert.
2.9 LAN ist nicht verpflichtet, Supportleistungen zu erbringen.
2.10 Über die vorstehend genannten Leistungen hinaus ist LAN nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet, insbesondere nicht zur Erbringung von Installations-, Anpassungs-, Programmier-, Beratungs- und Schulungsleistungen.
Für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen sind vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten.
Korrekte Angaben für eine korrekte Berechnung
Die Abrechnung zwischen LAN und dem Kunden erfolgt, abhängig vom Produkt und Vereinbarung auf der Grundlage von Buchungsgebühren oder Teilnahmegebühren, die ein Kunde des Kunden an diesen zahlt. Z. B. erhält LAN einen prozentualen Anteil an der Teilnahmegebühr, die der Kunde bei einer Buchung von seinem Teilnehmenden erhält. Der Kunde ist verpflichtet die tatsächlichen Beträge, die als Grundlage für die Abrechnung mit LAN relevant sind, wahrheitsgemäß anzugeben. Eine, im Zusammenhang mit der Nutzung der SAAS-Lösung stehende Berechnung außerhalb der SAAS-Lösung, ist nicht gestattet. LAN ist in diesem Fall berechtigt das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen, den Account des Kunden zu sperren und eine Entschädigung notfalls gerichtlich einfordern.
Verbotene Tätigkeiten bzw. Einsatzzwecke
Der Kunde ist eigenständig dafür verantwortlich, dass alle Handlungen in Verbindung mit der Nutzung der LANcloud (SeminarManager CLOUD) Dienste unabhängig vom Zweck der Nutzung mit dem gesamten geltenden Recht vereinbar sind. Darüber hinaus muss sich der Kunde an die Bestimmungen dieser besonderen Geschäftsbedingungen halten.
Die SaaS-Lösungen dürfen explizit nicht für Aktivitäten verwenden, die
a) gegen alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen oder Vorschriften verstoßen. Untersagt ist, Daten oder Inhalte auf Servern von LAN bzw. deren Dienstleistern zu übertragen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
b) mit Transaktionen bezüglich (a) Rauschmitteln, Steroiden, bestimmten kontrollierten Substanzen oder anderen Produkten, die ein Risiko für die Verbrauchersicherheit darstellen, (b) Drogenutensilien, (c) Zigaretten, (d) Artikeln, die andere ermutigen, fördern, unterstützen oder unterweisen, sich illegal zu betätigen, (e) gestohlenen Gütern einschließlich digitaler oder virtueller Güter, (f) der Förderung von Hass, Gewalt, Rassen- oder anderen Formen von Intoleranz, die diskriminierend sind, oder der finanziellen Verwertung eines Verbrechens, (g) Artikeln, die als obszön anzusehen sind, (h) Artikeln, die Urheberrechte, Markenrechte, Rechte auf Öffentlichkeit oder Datenschutz oder andere Eigentumsrechte gemäß den Gesetzen irgendeiner Rechtsprechung verletzen, (i) bestimmten sexuell orientierten Materialien oder Diensten, (j) Munition, Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen oder Zubehör oder (k) bestimmten Waffen oder Messern, die Vorschriften geltender Gesetze unterliegen, zu tun haben.
c) sich auf Transaktionen beziehen, die (a) persönliche Daten Dritter entgegen gesetzlicher Bestimmungen zugänglich machen, (b) Pyramidenspiele oder ähnliche Programme unterstützen, die einen schnellen Geldgewinn versprechen, (c) in Verbindung mit dem Kauf von Renten- oder Lotterieverträgen oder vergleichbaren Programmen, die zur Finanzierung bzw. Refinanzierung von Kreditkartenschulden stehen, (d) zum Kauf von Artikeln dienen, über die der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügt, (e) durch einen anderen Zahlungsanbieter im Namen des Händlers abgewickelt werden, (f) mit dem Verkauf von Reiseschecks oder Geldanweisungen in Verbindung stehen, (g) die Währungsumrechnung oder die Einlösung von Schecks beinhalten oder (h) zur Aufbesserung der Kreditwürdigkeit oder dem Abgleich von Schulden oder Kredit- oder Versicherungstransaktionen dienen oder (i) das Anbieten oder Empfangen von Zahlungen für Bestechung oder Korruption beinhalten;
d) mit dem Verkauf von Produkten oder dem Angebot von Dienstleistungen verbunden sind, bei denen Behörden vor einem hohen Betrugsrisiko warnen.
LAN ist berechtigt, die Vergütung während der Laufzeit des Vertrages anzupassen. Eine solche Preisänderung ist jedoch nur einmal im Jahr zulässig. Preiserhöhungen sind spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Für den Fall, dass die Preiserhöhung mehr als 10 % der bisherigen Vergütung ausmacht, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, das er mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats nach Zugang der Ankündigung der Preiserhöhung schriftlich ausüben kann.
Macht ein Dritter LAN gegenüber eine Rechtsverletzung durch Daten oder Inhalte geltend, die vom Kunden auf die von uns bereitgestellten Datenspeicher übermittelt wurden, sind wir berechtigt, die entsprechenden Daten oder Inhalte vorläufig zu sperren, wenn der Dritte die Rechtsverletzung schlüssig dargetan hat. Wir werden den Kunden in diesem Falle auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Rechtsverletzung einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Wird dieser Aufforderung nicht oder nicht genügend nachgekommen, ist LAN unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Soweit die Rechtsverletzung vom Kunden zu vertreten ist, ist er auch zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und hat LAN insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
Die SaaS-Lösungen wird von LAN weiterentwickelt, geändert oder ergänzt. Damit ändert sich der Funktionsumfang mehr oder weniger. LAN wird vertragsrelevante, erhebliche Änderungen spätestens drei Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail auf das von Ihnen genannte E-Mail-Konto ankündigen. Der Kunde kann den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E‑Mail widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch werden die Änderungen Bestandteil des Vertrages. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs ist LAN berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
Wechsel des Rechenzentrums oder Dienstleisters
Für die Bereitstellung der Server und der SaaS-Lösung setzt LAN ein Rechenzentrum und andere Dienstleister ein. LAN ist jederzeit dazu berechtigt, dass bei Vertragsschluss mit dem Kunden zur Leistungserbringung eingesetzte Rechenzentrum und den Rechenzentrumsbetreiber beliebig auszutauschen, soweit der jeweilige Rechenzentrumsbetreiber die erforderliche besondere Zuverlässigkeit besitzt und die datenschutzrechtlich einschlägigen Anforderungen in einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen LAN und dem Rechenzentrumsbetreiber festgehalten sind. Der neue Standort des Rechenzentrums wird dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Ist der Kunde mit dieser Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag mit einer Frist von drei 3 Monaten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen.
8.1. Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der SaaS-Lösung gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter verletzt und erheben Dritte wegen solcher Rechtsverletzung Ansprüche gegen den Kunden, so werden wir nach unserer Wahl auf eigene Kosten entweder
8.2. Beruht die Forderung des Dritten nicht auf
so wird LAN den Kunden nach eigener Wahl verteidigen oder von Schäden, die sich unmittelbar aus einer solchen Forderung ergeben und gegen den Kunden gerichtlich geltend gemacht werden, im Rahmen der Haftungsbeschränkungen aus II. 9 freistellen und schadlos halten. Die Pflicht zum Ersatz ist ausgeschlossen, nachweislich der Kunde die Verletzung von Rechten Dritter nicht zu vertreten hat.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, LAN unverzüglich zu unterrichten, falls Dritte Schutzrechtsverletzungen gegen ihn geltend machen. Der Kunde ist nur berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere sich gerichtlich gegen die Ansprüche zu verteidigen oder gesetzliche Ansprüche des Dritten unter Vorbehalt zu befriedigen, sofern LAN zuvor mitgeteilt haben, dass LAN den Kunden gegen den Anspruch nicht verteidigen wird.
LAN haften für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Schäden, gleich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
10.1. Die Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (bspw. Patientendaten, Mandantendaten bei rechts- und steuerberatenden Berufen) oder explizit sensible persönliche Daten gemäß der DSGVO (rassische oder ethnische Herkunft, genetische Daten, biometrische Daten, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gesundheitsdaten, Daten zur sexuellen Orientierung), durch externe Dienstleister kann die Zustimmung der Patienten beziehungsweise der Mandanten erfordern. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass eine solche Zustimmungspflicht besteht und, falls ja, dass die entsprechende Zustimmungserklärung vorliegt.
10.2.1. LAN darf die Zugriffsberechtigungen für die zur Verfügung gestellten Daten nur an eigene Mitarbeitende in dem für ihre jeweilige Aufgabe erforderlichen Umfang vergeben.
10.2.2. LAN verpflichtet sich, keinerlei Kopien oder andere Aufzeichnungen von den zur Verarbeitung übergebenen bzw. zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten anzufertigen oder der Anfertigung durch Dritte zu dulden bzw. an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen sind Kopien oder andere Aufzeichnungen, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung oder im Zuge von durch LAN zu erbringende Supportleistungen zwingend notwendig sind.
10.2.3. Außerhalb von Weisungen darf LAN die zur Verarbeitung oder Nutzung überlassenen Daten weder für eigene Zwecke noch für Zwecke Dritter verwenden oder Dritten den Zugang zu diesen Daten ermöglichen.
10.2.4. LAN setzt ausschließlich Mitarbeitende und Subunternehmen ein, die auf den Datenschutz im Sinne der DSGVO verpflichtet sind.
10.3. LAN sichert sämtliche Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubte Übermittlung, anderweitige unerlaubte Verarbeitung und sonstigen Missbrauch. Sofern eine Gefährdung von Daten und der SaaS-Lösung auf andere Weise nicht mit technisch und wirtschaftlich angemessenem Aufwand oder nicht Erfolg versprechend beseitigt werden kann, ist LAN berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. LAN wird den Kunden per E-Mail an die LAN genannte E-Mail-Adresse von dieser Absicht in Kenntnis setzen.
11.1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeitende, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher Informationen.
Diese vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die nachweislich
Das Offenlegungsverbot gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder durch gesetzliche Anordnungen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall ist die zur Offenlegung verpflichtete Partei jedoch verpflichtet, vorab die andere Partei von der Offenlegung der Informationen zu benachrichtigen.
11.2. Die Vertraulichkeitsbindungen dieses Vertrages bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von 2 Jahren fort.
LAN ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von einem Monat nach Anzeige der Vertragsübernahme zu kündigen.
13.1. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. LAN ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn
13.2. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, unabhängig vom Grund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Hierzu wird LAN
Diese Leistungen werden jedoch nur erbracht, sofern alle offenen Forderungen der LAN gegen den Kunden ausgeglichen sind.
Die Unwirksamkeit einzelner der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.
Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort für sämtliche Pflichten der Vertragspartner ist am Sitz von LAN.
Gerichtsstand ist am Sitz von LAN.
Stand 01.05.2024
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